Hinweisgeberschutzgesetz
Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) auch „Whistleblowing“ genannt
Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet uns als Unternehmen per Gesetz zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern, Auftraggebern und Lieferanten. Diese sollen die Gelegenheit erhalten, Verstöße unseres Unternehmens gegen geltendes Recht zuerst an uns selbst melden können.
Bereits seit Firmengründung sind uns die Beachtung und Umsetzung von Gesetzen, Anforderungen, Standards und allgemeine Fairness wichtig. Wir sind uns der Tragweite von Verstößen gegen geltendes Recht und unserer eigenen Verantwortung als Unternehmen und Arbeitgeber seit Firmengründung 2000 bewusst.
Mitarbeiter und ihre Anliegen nehmen wir seit jeher ernst und werden auch weiterhin alles dafür tun, ein guter Arbeitgeber mit positiver offener Unternehmenskommunikation zu sein. Auch für unsere Kunden und Nachunternehmer streben wir immer transparente, regelkonforme Auftragsabwicklung an.
Mit dem hier zur Verfügung gestellten Formular bieten wir Mitarbeitenden, Nachunternehmern und Kunden die offizielle Möglichkeit uns direkt, auch anonym, auf Verstöße innerhalb unseres Unternehmens hinzuweisen.
Jeder Hinweis wird von uns als eine Chance gesehen noch besser zu werden und proaktiv jeden unserer Prozesse zu überdenken.
Wir haben einen Ablauf entwickelt, der uns hilft jedem Hinweis nachzugehen, zu prüfen und ggf. abzustellen. Sofern die Mitteilung nicht anonym erfolgt, werden wir dem Hinweisgeber rückmelden wie der Gesetzgeber es verlangt. Das Einhalten von Datenschutzregeln und allgemeine professionelle Vertraulichkeit wird zugesichert.
Die Meldestelle selbst ist per Email MeldestelleNachHinSchG@sbibau.de oder telefonisch unter 05861/9818-10 erreichbar.
Alternativ nutzen Sie gern das folgende Formular, das auch anonyme Meldungen zulässt.